DIE
JAHRES
VERSICHERUNG

News

Haftung - Mangelfreies Bauwerk – aber mangelhafte Planung

Wenn ein Planer in der Ausführungsplanung für eine weiße Wanne die Angaben zur Rissweitenbegrenzung und Mindestbewehrung vergisst, ist die Planung…

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Haftung - Fachplaner fehlt. Ist das ein Problem des Architekten?

Entsteht ein Schaden durch das versäumte Hinzuziehen eines Fachplaners seitens des Auftraggebers, kann dies auf den Architekten zurückfallen – je…

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Haftung - Mangel ohne Schaden? Die Neigung reicht!

Wer ein Gebäude plant, das gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt und darum eine Schadensneigung besitzt, hat ein mangelhaftes Werk…

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Einzelobjekt­versicherung

Maßgeschneidert geschützt, ganz nach Bedarf: Mit einer Einzelobjekt­versicherung versichern Sie sich intelligent gemäß Ihren beauftragten Leistungen. Informieren Sie sich jetzt.

Generalplaner-Objekt­versicherung

Ob Architekt, Tragwerksplaner oder TGA-Planer – mit einer Generalplaner-Objektversicherung sind alle Planungs­beteiligten abgesichert. Dabei gelten ein Versicherungs­vertrag und einheitliche Versicherungs­summen für alle.

Honorar­rechtsschutz

Unsere Honorarrechtsschutz schützt Sie vor finanziellen Risiken, die durch Streitigkeiten rund um die Vergütung Ihrer Leistungen entstehen können. Sie deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, wenn bspw. Honorar­forderungen nicht beglichen werden oder es zu Konflikten über die Höhe des Honorars kommt.

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