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News

Berufsrecht - Kardinalspflichtverstoß: Der vorgespielte Bauleiter

Wer als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau Erklärungen als Bauleiter abgibt, ohne als solcher beauftragt und tätig zu sein, verstößt eklatant gegen…

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Arbeitsrecht - Kundin wünscht männlichen Architekten: Worauf Arbeitgeber jetzt achten sollten

Gleichbehandlung ist Gesetz: Wenn eine Kundin eine Mitarbeiterin aufgrund ihres Geschlechts als Beraterin ablehnt, kommt es auf ihren Arbeitsgeber an.…

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Haftung - Fachplaner fehlt. Ist das ein Problem des Architekten?

Entsteht ein Schaden durch das versäumte Hinzuziehen eines Fachplaners seitens des Auftraggebers, kann dies auf den Architekten zurückfallen – je…

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Betriebs­haftpflicht­versicherung

Auf der Baustelle ist schnell etwas passiert. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der AIA ist Ihre Firma optimal abgesichert. Mitversichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht haben.

Multi-Risk Versicherung

Eine einzigartige Versicherungs­lösung: Unsere Multi-Risk-Versicherung sichert alle Baubeteiligten in nur einem Vertrag ab – auch den Bauherren. So vermeiden Sie Absicherungslücken ebenso wie unnötige Dopplungen. Erfahren Sie mehr über ein besonderes Potenzial.

Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungs­versicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

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