DIE
MULTI-RISK BAU
VERSICHERUNG

News

Vertragsrecht - Energieberatung als Dienstvertrag: Schadenersatz möglich!

Wer als Energieberater tätig ist, übt eine dienstvertraglich geregelte Tätigkeit aus – dementsprechend ist kein Werkerfolg geschuldet. Jedoch kann er…

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Haftung - Keine Sachkunde für Überwachung? Hinweisen!

Wer als Planer mit der „Vollarchitektur“ eines Projekts beauftragt wird, muss für alle Bereiche, in denen ihm die Sachkunde zur Bauüberwachung fehlt,…

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Haftung - Auf eigene Gefahr: Bauen mit fehlerhafter Wohnflächenberechnung

Wer als Auftraggeber eine fehlerhafte Vermessung erkennt, aber vom Architekten nur eine eingeschränkte Überprüfung verlangt, übernimmt das verbundene…

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Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Wohngebäude­versicherung

Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden ergeben. Die AIA AG bietet Ihnen die optimale Lösung mit der Wohngebäude-/Gebäude­versicherung.

Erweiterte Bauträger­haftpflicht­

Die erweiterte Bauträgerhaftpflicht­versicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Bauträger, gewerblicher Baubetreuer, Generalübernehmer oder Generalunternehmer mit eigenen Architekten- bzw. Ingenieurleistungen.

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