März 2026

Honorarrecht - Gutachten mit KI erstellen – ohne Angabe dessen? Tschüss Honorar!

Ein Fall nicht aus der Bauwelt, aber zweifelsohne adaptierbar: Wenn ein Sachverständiger ein Gutachter zu großen Teilen von einer KI erstellen lässt – und dies auch nicht klarstellt – hat er keinerlei Anspruch auf ein Honorar, sagt das Landgericht Darmstadt.

Der Fall: Gutachten mit auffälligem Stil
Ein für ein Gericht tätiger Gutachter hatte einen Auftrag zur Beantwortung medizinischer Fragen angenommen. Nach Erhalt der entsprechenden Akten sandte er ein Dokument zurück, dass als „Sachverständigengutachten“ betitelt war. Jedoch enthielt das Dokument keinen Hinweis darauf, dass er es selbst erstellt habe. Ferner fielen dem Gericht wiederkehrende Textmuster sowie ein für KI-Tools typischer Stil und eine entsprechende Struktur auf.  

Das Urteil
Die Rechnung des Gutachters hatte 2.374 Euro betragen. Das Gericht zahlte Null. Allein schon aufgrund der fehlenden Urheberanagabe sei das Gutachten nicht verwendbar. Auch sei durch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz die gebotene persönliche Gutachtenerstattung nicht gewährleistet. Dabei gilt grundsätzlich: KI-Nutzung ist nicht verboten, jedoch muss der Schwerpunkt der sachverständigen Tätigkeit erkennbar beim Menschen liegen. Verantwortlich für Inhalt, Struktur und Schlussfolgerungen bleibt der (menschliche) Autor (Landgericht Darmstadt, Urteil vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16).

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