April 2026

Haftung - Problem erkannt – niemand handelt? Koordination im Bau so wichtig.

Selber Fall, andere Perspektive: Wer ist verantwortlich, wenn an der Schnittstelle mehrerer Planungsbeteiligter etwas schiefläuft und auch ein eigener Koordinator für das Projekt eingesetzt ist? Dazu noch einmal der Bundesgerichtshof.

Der Fall: Drei Architekten am Werk
Plottwist beim Bauprojekt aus dem vorigen Fall mit der Teerbelastung aufgrund nicht entfernter Abdichtungsbahn: Der eingesetzte Koordinator als Vertreter des Bauherrn war ebenfalls ein Architekt. Als der Bauherr aufgrund der entstandenen Gesundheitsbelastung und der nötigen Sanierung gleich mehrere Beteiligte in Haftung nahm, ging es beim mit der Revision befassten Bundesgerichtshof auch um die Verteilung der Verantwortung.

Das Urteil
Der BGH traf unter anderem eine grundsätzliche Entscheidung: Die Koordination sei eine Obliegenheit des Bauherrn, also eine notwendige Mitwirkung im eigenen Interesse. Das bedeutet: Funktioniert die Koordination nicht, können sich die Versäumnisse des Koordinators für den Bauherrn anspruchsmindernd zurechnen lassen. Dennoch sollten mit Koordinationsaufgaben betraute Architekten offene Punkte nicht nur protokollieren, sondern auch nachverfolgen, ausdrückliche Entscheidungen einholen und die Ablehnung oder Freigabe dokumentieren (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2026, Az. VII ZR 119/24).

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