Juli 2025

Honorarrecht - Rift-Tabellen: Ortsübliche Vergütung bei überschrittenen Tafelwerten

Eine für das Tagesgeschäft relevante Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts: Gerade wenn bei langen Planungszeiträumen die anrechenbaren Kosten oberhalb der Tafelwerte liegen, können die Rift-Tabellen Orientierung bieten.  

Die Entscheidung
Projektkosten entwickeln sich – und oft gibt es zwischen Planungsstart und Kostenberechnung bis zum Entwurf viele Änderungen, die sich auch auf die Kosten auswirken. So liegen Kostenzielvorstellungen zum Start noch innerhalb des Honorar-Rahmens der HOAI-Tafelwerte, doch wenn dann nicht nur die Entwurfsplanung fertiggestellt ist, sondern auch noch aufwändige Fördermittelverfahren durchlaufen wurden, sind die Tafelwerte überschritten. Und nun?

Eine aktuelle Entscheidung aus Düsseldorf hilft hier weiter: Bei einem Streit über die angemessene Honorarhöhe können die Rift-Tabellen genutzt werden. Sie gelten nach dem Verständnis des Gerichts als angemessene, ortsübliche Vergütung, wenn die Tafelwerte der HOAI überschritten werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2025, Az. 5 U 102/23).

Die Ausnahmen
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Architekt mit dem Bauherrn eine schriftliche Abmachung getätigt hat, die ein Honorar unterhalb der Rift-Tabellen festlegt. Fraglich ist die Gültigkeit hingegen bei Pauschalhonoraren, bei denen die anrechenbaren Kosten knapp unter dem oberen Ende der Honorartafelwerte liegen. Hier gibt es noch Klärungsbedarf.   
 

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