Februar 2026

Haftung - Rechtsdienstleistungen durch Planer: Schon bei Vergabe problematisch!

Die vieldiskutierte Frage, welche Aufgaben rechtlicher Natur Architekten am Bau übernehmen dürfen, erhält bei einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Gießen noch eine weitere Dimension: Schon in der Ausschreibung waren für Planer unzulässige Tätigkeiten aufgeführt.


Der Fall: Kommune verlangt „rechtssichere Prüfung“
Bei einer kommunalen Ausschreibung rund um die Begleitung eines Vergabeverfahrens zur Sanierung eines Kulturdenkmals hatte die Ausschreibung Formulierungen wie „rechtssichere Erstellung“ oder „rechtssichere Prüfung“ von Vertragsunterlagen enthalten. Gegen diese Ausschreibung wandte sich eine Anwaltskanzlei und verlangte Unterlassung: Hier sei eine Rechtsdienstleistung ausgeschrieben, die dem Anwaltsvorbehalt unterliege. Der Fall ging vor das Landgericht Gießen.

Das Urteil
Das Gericht stimmte zu. Nach Auffassung der Richter wurde durch die Formulierungen deutlich, dass der Auftragnehmer nicht einfach technisch-organisatorische Tätigkeiten durchführen, sondern eine eigenständige rechtliche Bewertung vornehmen sollte. Die Aufforderung an einen technisch geprägten Dienstleister wie ein Architekturbüro, ein entsprechendes Leistungsbild anzubieten, sei nicht wettbewerbskonform (Landgericht Gießen, Urteil vom 21.03.2025, Az. 3 O 95/25).

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