PRIVATRECHTSSCHUTZ
FÜR ARCHITEKTEN
UND INGENIEURE

News

Versicherung - Die Beitragsfrage: Abhängig beschäftigt oder nicht?

In einem Streit eines Ingenieurbüros mit der Sozialversicherung wurde erneut über das Thema der abhängigen Beschäftigung gestritten. Das…

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Honorarrecht - Auftrag: Genehmigungsplanung. Was ist abrechenbar?

Wer als Architekt mit einer Genehmigungsplanung beauftragt wird, ohne dass vorangehende Leistungsphasen von Dritten erbracht und ihm übergeben wurden,…

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Haftung - Falsche Verglasung: Wer nicht prüft, muss haften!

Bauüberwachende Architekten müssen vor dem Einbau von Bauteilen überprüfen, ob sie die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Nachbesserungen mit…

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Bauherren­versicherung

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko – von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z.B. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Privat­haftpflicht­versicherung

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken! Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden.

Persönliche Vorsorge

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge, z.B. die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und die Unfallversicherung.

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