Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht im Architekten- und Ingenieurvertrag: Der Weg zum rechtssicheren Vertragsabschluss
Die Zielfindungsphase entscheidet über den Erfolg des Planervertrages und des Bauprojekts. Seit der Reform des Bauvertragsrechts müssen Architekten und Ingenieure die genauen Planungs- und Überwachungsziele mit dem Bauherrn vereinbaren bzw. zunächst ermitteln. Das bringt Klarheit, birgt aber zugleich rechtliche Fallstricke, denn dem Bauherren steht ein Sonderkündigungsrecht zu.
Erfahren Sie in diesem Webinar:
- - Pflichten: Was Planer in der Zielfindungsphase zwingend liefern müssen.
- - Sonderkündigungsrecht: Wie Bauherren und Planer den Vertrag rechtssicher beenden können.
- - Honoraranspruch: Wie die erbrachten Leistungen nach einer Sonderkündigung abgerechnet werden.
- Praxistipps: Wie Sie Haftungsrisiken minimieren und eine solide Vertragsbasis schaffen.
Schützen Sie Ihr Projekt vor Vertrags- und Planungsfehlern sowie vor Honorarverlusten!
Seminarinhalt
- Vertragsschluss und Akquisephase
- Vertragsschluss nach der Baurechtsreform 2018
- Sonderkündigungsrecht des Bauherrn
- Sonderkündigungsrecht des Architekten/Ingenieurs
- Keine Nachholung der Zielfindungsphase
- Folgen des Sonderkündigungsrecht im Hinblick auf den Vertrag und die Vergütung
- Umsetzung der Zielfindungsphase in der Praxis
- Ausblick: Was tun, wenn es schiefläuft?
Referent/en
Kosten
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Hessen, der Ingenieurkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, der Architektenkammer Saarland sowie der Ingenieurkammer Saarland beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.
Besondere Hinweise
Rahmenvereinbarungen mit der Ingenieurkammer Hessen
Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.