Für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

VOB/B für Bauüber­wacher/Projekt­leiter, ins­besondere: Abnahme und Mängel­ansprüche

Der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt/Projektleiter bewegt sich im rechtlichen Spannungsfeld diverser einzelner Bauverträge. Die Beherrschung der Grundlagen der dabei zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen ist für die pflichtgemäße Leistungserbringung und die Vermeidung eigener Haftung des Architekten/Projektleiters unverzichtbar. 

Nahezu immer werden dabei die Regelungen der Abnahme und der Mängelansprüche durch die VOB/B konkretisiert. Die dann zu beachtenden Vorschriften sollten daher sicher beherrscht werden und sind Gegenstand dieses Seminars.

Seminarinhalt

  • Exkurs: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • Die Abnahme im System des Werkvertrages
  • Die Vorschrift des § 12 VOB/B
  • Notwendige Vorbehalte bei der Abnahme und die Zustandsfeststellung
  • Grundlagen der Mängelansprüche
  • Verjährung der Mängelansprüche
  • Die Vorschrift des § 13 VOB/B
  • Fall- und Entscheidungsbeispiele

Termin

04. November 2026 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt
Nicolai Chalupsky
Scholtissek : Krause-Allenstein Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Bremen, der Ingenieurkammer Bremen sowie der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein beantragt.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen erkennt die von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vergebenen Fortbildungspunkte an.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.

Besondere Hinweise

Rahmenvereinbarungen

Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig Holstein sowie der Architektenkammer Niedersachsen können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.

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