Sachgerechte Behandlung mitverarbeiteter Bausubstanz, §§ 2 Abs. 7, 4 Abs. 3 HOAI
Bei der mitverarbeiteten Bausubstanz handelt es sich um Honoraransprüche, die häufig „liegengelassen“ werden. Haben die Parteien dazu keine Vereinbarung in Textform getroffen und gibt es auch keine entgegenstehenden Umstände des Vertrags, wonach diese von der Honorarvereinbarung bereits erfasst sind, gilt die Basisvergütung. Die anrechenbaren Kosten für mitverarbeitete Bausubstanz sind auf die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 aufzuschlagen.
Der Vortrag zeigt auf, wie die mitverarbeiteten Bausubstanz identifiziert wird und grenzt es zu nicht kostenerhöhenden Planungsmaßnahmen ab. Es wird anhand der Berechnungsmethode AHO und Beispielen aufgezeigt, wie die Kosten ermittelt werden, sodass der Auftraggeber oder das Gericht das überprüfen kann.
Referent/en
Kosten
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann.
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Berlin, der Architektenkammer Brandenburg sowie der Architektenrkammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen
Besondere Hinweise
Rahmenvereinbarungen
Mitglieder der Baukammer Berlin, der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.