Die genehmigungsfähige Planung – Haftung der Architekten und Ingenieure und Zusammenhänge des öffentlichen Baurechts
Ein Architekt / Ingenieur schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung, wenn er mit der Erstellung einer Genehmigungsplanung beauftragt war. Daher muss der Architekt / Ingenieur insbesondere bei Übernahme seines Auftrages genau prüfen, ob er den Planungswünschen seines Auftraggebers nachzukommen vermag und die Planungswünsche durch eine bestandskräftige Baugenehmigung umgesetzt werden können.
Anderenfalls macht sich der Architekt / Ingenieur schadensersatzpflichtig und verdient unter Umständen auch kein Honorar. Der Architekt / Ingenieur muss sich daher sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht der Länder auskennen. Insbesondere spielen die Kenntnisse der Bebaubarkeit in Bezug auf Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Abstandsflächen und Nutzungsmöglichkeiten eine Rolle. Um Haftungsfallen zu vermeiden, sollte nach Möglichkeit ein rechtsgeschäftlicher Risikoausschluss / Haftungsausschluss mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
Das Webinar gibt einen Überblick über die Verpflichtung des Architekten / Ingenieurs in der Baugenehmigungsphase.
Seminarinhalt
- Erläuterung zu den Voraussetzungen einer dauerhaft genehmigungsfähigen Planung
- Planungswünsche der Auftraggeber und Prüfung anhand des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) durch den Architekten / Ingenieur
- Frage des Nachbesserungsrechts bei fehlender Genehmigungsfähigkeit
- Haftungsfolgen und Schadenspositionen
- Darstellung anhand von Fallbeispielen aus der Praxis
- Vermeidung von Haftungsfallen (Formulierung eines Risikoausschlusses)
Referent/en
Kosten
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Berlin, der Brandenburgischen Architektenkammer und der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.
Besondere Hinweise
Rahmenvereinbarungen mit Kammern
Mitglieder der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Baukammer Berlin können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.