Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

Belehrungs- und Aufklärungspflichten, die unterschätzten Nebendarsteller

Ein übersehener Hinweis, ein fehlender Rat, späte Kosteninformation – und schon steht die Haftungsfrage im Raum. Was viele Architekten und Ingenieure im Berufsalltag unterschätzen: Gerade die vermeintlich kleinen Nebenpflichten können zum teuren Fehler werden.

Das Seminar zeigt, welche Rolle Architekten und Ingenieure als Sachwalter des Bauherrn einnehmen und welcher Pflichtenkreis sich daraus ergibt. Im Mittelpunkt steht die Belehrungs- und Aufklärungspflicht. Was ist das überhaupt? Wann und wie müssen Bauherren über Risiken, Kosten oder Alternativen in Kenntnis gesetzt werden?

Praxisnah werden die Voraussetzungen der Haftung sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung erläutert. Anhand von Fallgruppen entwickeln die Teilnehmer Problembewusstsein, wie schnell ein Rechtsstreit entstehen kann.

Abschließend gibt es Hinweise für konkrete Präventionsstrategien mit Handlungsempfehlungen für Dokumentation, Kommunikation und den sicheren Umgang mit dem Bauherrn.
 

Seminarinhalt

  • Pflichtenkreis des Architekten und Ingenieurs
  • Belehrungs- und Aufklärungspflicht im Detail
  • Voraussetzungen der Haftung
  • Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
  • Praxisrelevante Fallgruppen
  • Präventionsstrategien

Termin

08. Oktober 2026 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwältin
Michaela Lorey
Ehlers & Feldmeier Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann.

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen beantragt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.

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