für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung von Architekten und Ingenieuren

Eine der größten Herausforderungen für Architekten und Ingenieure ist es, sich den ständig ändernden Anforderungen an ihre Leistungen anzupassen. Neben dem technischen Fortschritt werden Architekten und Ingenieure auch mit der Entwicklung des Haftungsrechts konfrontiert. Dabei spielt die Rechtsprechung eine zentrale Rolle, indem sie die rechtlichen Anforderungen aufzeigt und konturiert. Die Veranstaltung soll anhand verschiedener aktueller Gerichtsentscheidungen einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung und ihren Einfluss auf die Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren geben.

Seminarinhalt

  • Konkludente Abnahme trotz erkannter Mängel?
  • Sicherung des Architektenhonorars durch Eintragung einer Sicherungshypothek
  • Umsatzsteuerpflicht nach Kündigung – Vorsichtbei der Abrechnung
  • Haftungsfallen bei der Aufklärung des Auftraggebers über Mängel
  • Auswirkungen des vorgegebenen Kostenrahmens auf das Honorar
  • Hinweispflichten des Architekten bei der Vereinbarung von Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Termin

07. Mai 2026 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt
Ricardo Raßler
SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann.

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau, der Architektenkammer Baden-Württemberg sowie der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beantragt. 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.

Besondere Hinweise

Rahmenvereinbarungen mit Kammern

Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.

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