Aktuelle Rechtsprechung zur Bau- und Architektenhaftung 2026
Das Bau- und Architektenrecht hat durch die jüngste Rechtsprechung wichtige Präzisierungen erfahren. In diesem Seminar analysieren wir die praxisrelevanten Entscheidungen der Jahre 2025 und 2026 und deren Auswirkungen auf die Projektsteuerung und Haftungsvermeidung. Schwerpunkte bilden die Leitentscheidung des BGH zum Vorteilsausgleich („neu für alt“), die Mitwirkungsobliegenheiten des Bauherrn im Rahmen der Gesamtkoordination sowie die Prüfungspflichten des Objektüberwachers. Zudem werden aktuelle Fragen des Versicherungsschutzes und der Beweislast bei Nachbarschäden behandelt.
Seminarinhalt
- BGH, VII ZR 112/24: Grundsätzlicher Ausschluss des Abzugs „neu für alt“ bei der Mängelbeseitigung
- BGH, VII ZR 119/24: Zurechnung von Mitverschulden des Bauherrn bei Fehlern in der Organisation oder Vorplanung
- OLG Köln, 9 U 50/25: Verlust des Versicherungsschutzes bei bewusster Verletzung elementarer Berufspflichten
- OLG Karlsruhe, 8 U 17/24: Pflicht des Bauüberwachers zur Plausibilitätsprüfung fremder Ausführungspläne
- OLG Braunschweig, 8 U 67/20: Verneinung eines Drittschutzes für Nachbarn im Bauvertrag
- OLG Brandenburg, 5 U 27/25: Keine Erleichterung der Beweislast (Anscheinsbeweis) bei Schäden durch Grundwasserabsenkung
Referent/en
Kosten
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann.
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Hessen, der Ingenieurkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, der Architektenkammer Saarland sowie der Ingenieurkammer Saarland beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.
Besondere Hinweise
Rahmenvereinbarungen mit Kammern
Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.