November 2025

Vergaberecht - Missverständliche VgV-Anforderungen: Nachfragen rettet!

Wer als Bieter in einem VgV-Verfahren auf eine unklare oder nicht einfach zu beantwortende Anforderung stößt, ist mit einer Bieteranfrage gut beraten. Ein Fall vor der Vergabekammer Saarland zeigt, dass sonst Ausschluss drohen kann. 

Der Fall: TG-Planer überfragt
Bei einem VgV-Verfahren rund um die Technische Ausrüstung bei der Erweiterung einer Ganztagsschule war in einem Punkt der Bewertungsmatrix nach den Kosten der Kostengruppen 200–600 der jeweiligen Referenzen der Bieter gefragt. Ein TGA-Planer hatte an diesem Punkt lediglich die Kosten zur Gruppe 400 angegeben – da ihm die anderen Kosten nicht bekannt waren. Dazu hatte er als Zusatz „nur TGA“ angegeben. Doch die Folge war ein Ausschluss seines Teilnahmeantrags. Er klagte.

Der Beschluss
Die Vergabekammer Saarland befasste sich mit der Klage. Sie gab dabei dem Auslober recht, der in dem Zusatz eine unzulässige Veränderung der Teilnahmeunterlagen sah. Durch die Beschränkung der Angaben und die Kennzeichnung „nur TGA“ habe der Bieter etwas anderes angeboten als der Auslober im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts verlangt hat. So war der Ausschluss unwiderruflich (Vergabekammer Saarland, Beschluss vom 30.01.2025, Az. 3 VK 5/24).
 

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