August 2025

Vergaberecht - Feuerwehrhäuser als Gesamtlos vergeben? Eher nicht.

Im einem Vergabestreit hatte ein spezialisierter Planer gegen die Vergabe von verschiedenen Feuerwehrhäusern als Gesamtlos geklagt. Das Oberlandesgericht Rostock teilte diese Ansicht und befand die technischen und wirtschaftlichen Gründe dafür als nicht gegeben.

Der Fall: Feuerwehrhäuser als Totalunternehmerleistung
Ein öffentlicher Auftraggeber wollte Gemeinden und Städte beim Bau von Feuerwehrhäusern unterstützen. Da er systemoffen – konventionelle Bauweise und Fertigbau – ausschreiben wollte und der Meinung war, dass Architekten häufig keine Einblicke in den jungen Markt für Nichtwohngebäude im Fertigbau hätten, hatte er sich für die Ausschreibung von Planung und Bau innerhalb einer Totalunternehmerleistung entschieden. Dagegen wehrte sich ein spezialisierter Planer vor der Vergabekammer mit Erfolg. Die Beschwerde des Auftraggebers folgte auf dem Fuße.

Das Urteil
Doch auch vor dem Oberlandesgericht Rostock erhielt der Planer Recht. So seien sowohl Bauleistungen als auch Planung geeignet für eine Fachlosvergabe, eine Gesamtvergabe müsse als Ausnahme von der Regel gesehen werden. Hierfür müssen technische und wirtschaftliche Gründe nach umfassender Abwägung überwiegen. So aber musste der Auftraggeber das Vergabeverfahren neu aufsetzen (Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 10.01.2025, Az. 17 Verg 4/24).

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Svetlana Klamm
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