Mai 2025

Haftung - Keine Sachkunde für Überwachung? Hinweisen!

Wer als Planer mit der „Vollarchitektur“ eines Projekts beauftragt wird, muss für alle Bereiche, in denen ihm die Sachkunde zur Bauüberwachung fehlt, einen entsprechenden Fachplaner einschalten – oder zumindest darauf hinweisen. Sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der Fall: Mängel im Sanitärbereich
Für die Erweiterung und den Umbau eines Fitnessstudios war ein Architekt mit der „Vollarchitektur“ beauftragt worden. Dazu gehörte auch ein umfangreicher Sauna- und Sanitärtrakt mit Duschanlagen. Nach der Fertigstellung kam es dort zu Schäden, die unter anderem durch unzureichende Abdichtung entstanden waren. Auf die Schadenersatzklage des Auftraggebers wandte der Planer ein, dass das mit Sanitärarbeiten beauftragte Bauunternehmen die „Fachbauleitung“ gestellt habe und er dessen etwaige Fehler nicht habe erkennen können und müssen.

Der Beschluss
Damit irrte er, auch nach Auffassung des in Berufung damit befassten Oberlandesgerichts Düsseldorf. Denn zum einen hätte der Auftraggeber aufgrund der Beauftragung mit der „Vollarchitektur“ mit einer umfänglichen Bauüberwachung rechnen können, zum anderen hätte dem Architekten klar sein müssen, dass der ausführende Unternehmer sich nicht selbst überwachen könne. Und: In jedem Fall hätte er den Auftraggeber dazu beraten müssen, welche Leistungen von ihm zu erwarten seien und an welcher Stelle eine Hinzuziehung von Sonderfachleuten erforderlich gewesen wäre. So aber musste er Schadenersatz leisten (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2025, Az. 22 U 55/24). 
 

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Svetlana Klamm
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