Nutzungsbedingungen
Es handelt sich bei den Musterverträgen um sog. Formularverträge mit vorformulierten Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen bestimmt sind. Musterverträge unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB. Damit soll gewährleistet werden, dass der Vertragspartner des Verwenders durch die vorformulierten Vertragsbedingungen nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.
Die AIA AG hat die Musterverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage gestaltet. Da sich die Rechtsprechung aber laufend ändert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Klauseln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Wird eine Klausel für unwirksam erklärt, gelten ersatzweise die gesetzlichen Bestimmungen (beachte hierzu auch die Anmerkungen auf dem Hinweisblatt zu „Abnahme/Verjährungsbeginn“ und „Haftung für Mängel der Auftragnehmerleistung“).
Die Musterverträge der AIA AG sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist allen Kunden der AIA AG und den Mitgliedern der Vereinigung Freischaffender Architekten e. V. vorbehalten. Sie erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Die Musterverträge stehen als Worddokument und in Pdf-Form zur Verfügung. Sie sind mit Versionsnummer und Datum versehen. Damit sicher gestellt ist, dass jeweils die aktuelle Version verwendet wird, empfiehlt die AIA AG, den Mustervertrag nur bei konkretem Bedarf und nicht auf Vorrat auszudrucken. Der Download der Musterverträge wird je Nutzer protokolliert und dokumentiert.
Vor der Verwendung eines Vertragsformulars rät die AIA AG dringend dazu, die „Hinweise zum Mustervertrag“ (sind dem Vertrag beigefügt) zu lesen, da sie wichtige und hilfreiche Zusatzinformationen enthalten. Insbesondere sind einige Vertragsklauseln noch nicht abschließend von der Rechtsprechung geprüft, so dass sich individuelle Vereinbarungen anbieten. Hierfür geben die Hinweise Hilfestellungen. Der Nutzer/Anwender/ Auftraggeber ist außerdem damit einverstanden, dass die AIA AG ihn auch telefonisch, per E-Mail oder Fax über Veränderungen in den Musterverträgen, in den Tarifen oder über neue Produkte informieren kann.