für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

Widerruf und Sonderkündigungsrecht bei Architekten- und Ingenieurverträgen (Wdh.)

Der Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen mit Verbrauchern bietet einige Besonderheiten, die Architekten und Ingenieure im eigenen (Honorar-)Interesse kennen und richtig berücksichtigen sollten. Denn andernfalls kann es passieren, dass der Kunde den Vertrag noch wirksam widerrufen kann, obwohl der Planer seine Leistung schon vollständig erbracht hat. Rechtsfolge des Widerrufs ist der Entfall von jeglichem Vergütungsanspruch, und zwar auch dann, wenn der Kunde die Planung für sein Bauvorhaben verwendet hat. Diese bittere Konsequenz haben bereits mehrere Oberlandesgerichte zu Lasten der Planer gezogen.

Das zum 1. Januar 2018 mit § 650r BGB geschaffene Sonderkündigungsrecht spielt in der gerichtlichen Praxis eine wachsende Rolle und birgt das Risiko, dass ein Honoraranspruch für schon erbrachte Leistungen gar nicht erst entsteht. Mit der nach Inhalt, Zeitpunkt und Form richtigen Belehrung des Verbrauchers kann der Architekt/Ingenieur das verhindern. 

Das Webinar behandelt im ersten Teil, was Sie für den rechtssicheren Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen mit Verbrauchern jetzt wissen sollten. Der zweite Teil zeigt, was Sie in der Vertragsausführungsphase in Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB beachten müssen.

Seminarinhalt

  • Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Architekten- und Ingenieurverträgen
    - Richtige Widerrufsbelehrung 
    - Tipps und Hinweise zum rechtssicheren Vertragsschluss
  • Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB
    - Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung
    - Wirksamer Hinweis auf Kündigungsrecht

Termin

26. Februar 2026 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt Dr.
Martin Kunde
Carl Fassnacht Rust Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen beantragt.

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