in Kooperation mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Unerlaubte Rechtsberatung im Zusammenhang mit Architekten- und Ingenieurleistungen

Immer wieder werden Ingenieure von ihren Bauherrn zur Erbringung von Rechtsberatungsleistungen aufgefordert. Dabei bewegen sich die Berufsträger auf einem schmalen Grat zwischen erlaubter und unerlaubter Rechtsberatung. In einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahre 2023 hat der BGH herausgearbeitet, wann ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt und damit eine unerlaubte Rechtsberatung vorliegt. Im Rahmen des Vortrags werden die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Haftung der Berufsträger und deren Versicherungsschutz aufgezeigt und dargestellt, wie Haftungssituationen vermieden werden können.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über die Ingenieurkammer Baden-Württemberg: https://eveeno.com/893901334

Termin

05. November 2025 // 16:00 - 17:00 Uhr
Online
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Referent/en

Syndikusrechtsanwalt
Richard Schwirtz
EUROMAF SA

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung wird von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg mit 1 Fortbildungspunkt anerkannt.

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