Für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen

Sicherungsmöglichkeiten bei ausstehendem Honorar und Anpassung des Honorars bei Bauzeitverlängerungen (Update)

Gerade in einer Zeit, die von einer Krise der Bauwirtschaft, Unsicherheiten in den Lieferketten, steigenden Materialkosten und steigenden Finanzierungskosten geprägt ist, kommt es immer häufiger vor, dass fällige (Abschlags-) Rechnungen der Architekturbüros von den Auftraggebern nicht oder nur sehr verzögert gezahlt werden. Das Seminar soll über die durch das BGB in diesen Fällen zur Verfügung gestellten Handlungsmöglichkeiten informieren und auf die hierbei zu beachtenden Schritte und Risiken hinweisen.

Darüber hinaus soll der aktuelle Stand der Rechtsprechung in Bezug auf ein mögliches zusätzliches Honorar im Falle von Verzögerungen des Bauablaufes dargestellt werden.

Seminarinhalt

  • Anspruch auf Erhalt einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB
  • Anspruch auf erhalt einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB
  • Empfehlungen zur wirksamen Durchsetzung einer geforderten Sicherheit
  • Ansprüche des Architekten auf Erhalt eines zusätzlichen Honorars im Falle unvorhersehbarer Bauzeitverlängerungen (Störung/Wegfall der Geschäftsgrundlage (313BGB))
  • Darstellung der aktuellen Rechtslage zum Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Vergütung

 

Termin

11. September 2025 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt
Nicolai Chalupsky
Scholtissek : Krause-Allenstein Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Bremen, der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, der Architektenkammer Nordrhein  beantragt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen erkennt die von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vergebenen Fortbildungspunkte an.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.

Besondere Hinweise

Rahmenvereinbarungen mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein 

Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.

Zum Seminar / Webinar anmelden – Person 01

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