Nachtragsforderungen bei Änderungsanordnungen des Bauherrn gem. § 650b BGB
Planungen und Bauabläufe unterliegen Änderungen. Solche Änderungen kosten Zeit und Geld. Ordnet der Bauherr diese an, muss dafür ein Honorar gefunden werden. Das Seminar soll über die durch das BGB und der HOAI in diesen Fällen zur Verfügung gestellten Handlungsmöglichkeiten informieren und auf die hierbei zu beachtenden Schritte hinweisen.
Im Anschluss wird dargestellt, wie auch Nachträge § 650f BGB besichert werden können.
Sie erhalten in diesem Web-Seminar die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussionen mit dem Referenten und können Ihre eigenen Erfahrungen und Anmerkungen aktiv in die Veranstaltung einbringen.
Seminarinhalt
- Voraussetzungen des Anordnungsrechts nach § 650b BGB
- Entsprechende Anwendung bei Änderungen aus dem Risikobereich des AG (Fachplaner)?
- Grenzen des Anordnungsrechts und neues Leistungsziel
- Finanzielle Bewertung wiederholter Leistungen
- Finanzielle Bewertung zusätzliche Leistungen
- Besicherung der Nachtragsforderungen gemäß § 650f BGB
Referent/en
Kosten
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Berlin und der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde.
Besondere Hinweise
Rahmenvereinbarungen mit der Baukammer Berlin, der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Mitglieder der Baukammer Berlin, der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.