Für die Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen

Bauträgerrecht für Architekten/Ingenieure: Fallstricke bei der Planung von Bauträgervorhaben (Wdh.)

Das Planen für Bauträgervorhaben verzeiht nicht so viele Fehler wie Planen für konventionelle Bauherrenbauten. Während man mit privaten Bauherren noch während fortgeschrittener Bauphase relativ viel erörtern bemustern und ggf. ändern kann, sind Bauträgerwohnungen schon früh abverkauft und Gesprächskontakte mit Einzelerwerbern sind meist nicht gewünscht. Zudem hat man es im Falle von Wohnungseigentum mit einer Erwerbergemeinschaft zu tun, die nachträgliche Behebung von frühen Versäumnissen erschweren. Das Seminar gibt Einblicke, welche typischen frühen Fehler vermieden werden können und welche bauträgerspezifischen und wohnungseigentumsrechtlichen Haftungsquellen bestehen. Wer als Architekt mit dem Gedanken spielt, selbst als Bauträger aktiv zu werden, kann ebenfalls wichtige Erkenntnisse erlangen.

Seminarinhalt

  • Bauträgerrecht und Grundstücksrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Kostenkalkulation
  • Ratenzahlungsplan Fälligkeitsbestätigung
  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
  • Sondereigentum
  • Gemeinschaftseigentum
  • Sondernutzungsrecht

Termin

14. Mai 2025 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt
Johannes Jochem
RJ Anwälte Jochem PartGmbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Ingenieurkammer Hessen, der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und der Architektenkammer des Saarlandes beantragt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.

Besondere Hinweise

Rahmenvereinbarungen mit der Ingenieurkammer Hessen

Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.

Zum Seminar / Webinar anmelden – Person 01

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