Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News

AIA News

Unsere hochwertigen News und Informationen zu berufsrechtlichen, berufsbezogenen und versicherungsfachlichen Themen versenden wir monatlich per Email als "Wissenswert"-Newsletter. 

  • Auf unserer neuen Website stellen wir Ihnen jetzt exklusiv und kostenfrei eine Reihe an Musterverträgen zur Verfügung, mit denen Sie alle wichtigen wwerkvertraglichen Fragen Ihrer Leistung regeln. Zusätzlich können Sie damit auf den Schutz Ihrer Berufshatpflichtversicherung bauen.

  • Während einer Aktion in unseren Unternehmensräumen haben sich die Mitarbeiter der AIA AG bei der gemeinnützigen Non-Profit-Organisation DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei registriert. Damit können sie unter Umständen weltweit die Leben von an Blutkrebs erkrankten Menschen retten.

  • Gesetzlicher Unfallversicherungs-Schutz besteht für die Teilnehmer einer Betriebsfeier nur dann, wenn diese von der Unternehmensführung veranstaltet wird. Mit diesem Urteil (Az.: B 2 U 7/13 R) bestätigte das Bundessozialgericht am 26. Juni 2012 ein gleichlautendes Urteil der Vorinstanz.

  • Nur aufgrund der Verjährung kam ein Architekt mit einem blauen Auge davon, als sein Bauherr 140.000 Euro von ihm forderte. Der Architekt hatte vergessen, den Bauherrn bei der Abnahme auf den Vertragsstrafen- Vorbehalt gegenüber dem Bauunternehmen hinzuweisen. Das Oberlandesgericht Bremen befand den Architekten in einem Urteil vom 06.12.2012 für schadenersatzpflichtig (Az.: 3 U 16/11).

  • Ihr Büro hat auf der Baustelle aus Versehen einen Schaden verursacht? Ihr Bauherr hält sich nicht an die vereinbarte Honorarzahlung? Oder während eines Einbruchs ist das elektronische Inventar Ihre Büros gestohlen worden? Dann ist schnelles Handeln notwendig. Nutzen Sie einfach den Schadenmelder auf unserer Website.

  • In zweierlei Hinsicht ist ein Bauherr, der auf Empfehlung kommt, nicht zu unterschätzen. Zum einen kann man gar nicht dankbar genug sein, dass ein Auftrag fast von allein ins Büro schneit; zum anderen gilt es, die überdurchschnittlich hohen Erwartungen des potentiellen Auftraggebers vollends zufrieden zu stellen um sich auch die Gunst des Empfehlenden zu erhalten.

  • Frage des Bauherrn: Warum wollen Sie im Vertrag keinen verbindlichen Fertigstellungstermin vereinbaren?

  • Wir möchten Sie noch auf folgende IBR-Seminare hinweisen:

  • Wenn der Auftraggeber den Zeitpunkt der Telefax-Bieterinformation so wählt (hier: Gründonnerstag 2014), dass sich die Frist für die Anbringung eines Nachprüfungsantrags faktisch von zehn auf drei Tage reduziert, ist ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen. Das hat das OLG Düsseldorf am 05.11.2014 entschieden.

  • Der BGH hat am 16.10.2014 entschieden, dass der Besteller sich ein schuldhaftes Verhalten des mit der Planung beauftragten Architekten gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss, wenn der Architekt zwar nicht einseitig eine Planungsänderung vorgibt, eine solche jedoch auf sein Betreiben hin einvernehmlich zwischen Besteller und Unternehmer vereinbart wird und der Architekt hinsichtlich dieser Änderung die Planungsverantwortung übernimmt.

Erhalten Sie wertvolle Informationen rund um Bauen, Recht und Architektur!

Natürlich kostenlos, unverbindlich und mit der Möglichkeit, jederzeit wieder abzubestellen.

Newsletter-Themen anmelden / abmelden

Wenn ich künftig die Angebote nicht mehr erhalten möchte, kann ich am Ende der Newsletter E-Mail oder bei der AIA AG unter werbewiderruf@aia.de der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke widersprechen.