AIA News
Unsere hochwertigen News und Informationen zu berufsrechtlichen, berufsbezogenen und versicherungsfachlichen Themen versenden wir monatlich per Email als "Wissenswert"-Newsletter.
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ibr News - Vergabe #23/2014
Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die zwingend den Ausschluss des Angebots zur Folge hat.
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ibr News - Bauvertrag #23/2014
Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung von Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten beauftragt, gehört dazu nach Ansicht des OLG Nürnberg auch die (fehlerfreie) Ausführung der Anschlüsse dieser Arbeiten untereinander.
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Spenden - Auf der Welt gibt es viel zu tun: Wir packen es an
In der besinnlichen Adventszeit fragen sich viele, wem sie mit einer Zuwendung etwas Gutes tun können. Daher möchten wir Ihnen als Anregung zwei Projekte vorstellen, in denen sich die AIA AG engagiert. Architekten des Lebens und das Umweltprojekt The Ocean Cleanup.
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AIA - Service - Klare Vertragsgrundlagen mit Musterverträgen
Auf unserer neuen Website stellen wir Ihnen jetzt exklusiv und kostenfrei eine Reihe an Musterverträgen zur Verfügung, mit denen Sie alle wichtigen wwerkvertraglichen Fragen Ihrer Leistung regeln. Zusätzlich können Sie damit auf den Schutz Ihrer Berufshatpflichtversicherung bauen.
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Spenden - Machen auch Sie mit: AIA Mitarbeiter sind jetzt potentielle Lebensretter
Während einer Aktion in unseren Unternehmensräumen haben sich die Mitarbeiter der AIA AG bei der gemeinnützigen Non-Profit-Organisation DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei registriert. Damit können sie unter Umständen weltweit die Leben von an Blutkrebs erkrankten Menschen retten.
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Rechtsprechung - Weihnachtsfeier mit Kollegen: Kein Versicherungsschutz bei Eigenregie
Gesetzlicher Unfallversicherungs-Schutz besteht für die Teilnehmer einer Betriebsfeier nur dann, wenn diese von der Unternehmensführung veranstaltet wird. Mit diesem Urteil (Az.: B 2 U 7/13 R) bestätigte das Bundessozialgericht am 26. Juni 2012 ein gleichlautendes Urteil der Vorinstanz.
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Rechtsprechung - Fallstrick bei der Abnahme: Vertragsstrafen-Vorbehalt nicht vergessen!
Nur aufgrund der Verjährung kam ein Architekt mit einem blauen Auge davon, als sein Bauherr 140.000 Euro von ihm forderte. Der Architekt hatte vergessen, den Bauherrn bei der Abnahme auf den Vertragsstrafen- Vorbehalt gegenüber dem Bauunternehmen hinzuweisen. Das Oberlandesgericht Bremen befand den Architekten in einem Urteil vom 06.12.2012 für schadenersatzpflichtig (Az.: 3 U 16/11).
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Homepage - Allzeit bereit: Der Online-Schadenmelder
Ihr Büro hat auf der Baustelle aus Versehen einen Schaden verursacht? Ihr Bauherr hält sich nicht an die vereinbarte Honorarzahlung? Oder während eines Einbruchs ist das elektronische Inventar Ihre Büros gestohlen worden? Dann ist schnelles Handeln notwendig. Nutzen Sie einfach den Schadenmelder auf unserer Website.
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Marketing - Nicht zu unterschätzen: Empfehlungs-Kunden
In zweierlei Hinsicht ist ein Bauherr, der auf Empfehlung kommt, nicht zu unterschätzen. Zum einen kann man gar nicht dankbar genug sein, dass ein Auftrag fast von allein ins Büro schneit; zum anderen gilt es, die überdurchschnittlich hohen Erwartungen des potentiellen Auftraggebers vollends zufrieden zu stellen um sich auch die Gunst des Empfehlenden zu erhalten.
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Ratgeber - Argumentationshilfen für unsere Kunden gegenüber anderen Baubeteiligten heute Thema: Fristen
Frage des Bauherrn: Warum wollen Sie im Vertrag keinen verbindlichen Fertigstellungstermin vereinbaren?
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