Verbraucherschutz in Architekten- und Ingenieurverträgen
Beim Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen mit Verbrauchern greifen vielfältige rechtliche Anforderungen des Verbraucherschutzes. Werden diese nicht beachtet, drohen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile bis hin zum Vertragswiderruf und vollständigen Honorarverlust.
Seminarinhalt
- Informations- und Belehrungspflichten beim Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht
- Fiktive Abnahme
- Verbraucherschutz durch AGB-Kontrolle
- Besicherung des Honoraranspruches
Referent/en
Kosten
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
Teilnahmebescheinigung
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!
Anerkennung als Fortbildung
Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Sachsen, der Ingenieurkammer Sachsen, der Architektenkammer Sachsen-Anhalt und der Architektenkammer Thüringen beantragt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung im Voraus anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Länderkammer anerkannt wurde.
Besondere Hinweise
Rahmenvereinbarungen mit der Architektenkammer Sachsen
Mitglieder der Architektenkammer Sachsen können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.