für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Preisgünstiges Bauen – rechtliche Strategien für die Eindämmung ausufernder Baukosten

In einer Zeit stetig steigender Baukosten stellt sich die Frage, wie Baukosten rechtssicher reduziert werden können, ohne Sicherheitsstandards oder rechtliche Pflichten zu verletzen, z.B. auch durch die Verwendung innovativer Baustoffe oder Bauweisen.

Der Vortrag behandelt rechtliche Möglichkeiten und Grenzen, die Bauherren, Planern und Auftragnehmern zur Verfügung stehen, um durch bewusste Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) Einsparpotenziale zu nutzen und innovativ zu arbeiten.

Seminarinhalt

  • allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) als mögliche Innovationsbremse bei neuen Bauweisen und Materialien
  • Abweichung von den aaRdT
    - Zulässigkeit bewusster Abweichungen und deren vertragliche Gestaltung
    - Aufklärungspflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber
    - Anforderungen an Transparenz, Kenntlichmachung und Textform
    - Unterschiede zwischen technischen Innovationen und reinen Kostensenkungen
  • Mindeststandards
    - Unverzichtbare Sicherheits- und Funktionsanforderungen (Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Energieeffizienz, Feuchteschutz etc.)
    - Strafbarkeit und Verlust des Versicherungsschutzes bei Unterschreitung
  • Vertragliche Umsetzung und Beispiele
    - Beispielhafte Formulierungen für Architekten- und Bauverträge
    - Praxisbeispiele zu Kosteneinsparungen durch Abweichungen
    - Anforderungen an Aufklärung und Zustimmung des Bauherrn
  • Empfehlungen für die Praxis
    - Präzise Vertragsgestaltung und schriftliche Dokumentation von Abweichungen
    - Differenzierung zwischen Komfort und Sicherheitsstandards
    - Nutzung der neuen gesetzlichen Spielräume zur Kostensenkung
    - Vorsicht bei funktionalen Leistungsbeschreibungen (Gefahr versteckter Mehrkosten)

Termin

19. November 2025 // 10:00 - 11:30 Uhr
Online
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Referent/en

Rechtsanwalt
Dietrich Schenke
Dr. Kruse, Hansen & Sielaff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Kosten

AIA Kunden
Kooperationspartner
Studenten
Kammermitglieder
20,00 EUR
Gäste
40,00 EUR

Teilnahme­bescheinigung

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung nur für eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung ausgestellt werden kann!

Anerkennung als Fortbildung

Die Veranstaltung ist zur Anerkennung als Fortbildung bei der Architektenkammer Bremen, der Ingenieurkammer Bremen sowie der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein beantragt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen erkennt die von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vergebenen Fortbildungspunkte an.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kammern eine Beantragung zur Anerkennung als Fortbildung anbieten. Dies bedeutet jedoch nicht zwangläufig, dass diese das Seminar nicht anerkennen, insbesondere wenn es von einer anderen Kammer anerkannt wurde. Wir empfehlen den Teilnehmenden, sich diesbezüglich bei ihrer Kammer zu erkundigen.

Besondere Hinweise

Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und der Architektenkammer können einen Beitragsnachlass erhalten. Konditionen sowie Bedingungen können Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner erfragen.

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