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Vertragsrecht - Bauunternehmer darf sich auf Richtigkeit von Plänen verlassen

Treten im Bauprojekt Schäden auf, die in die Verantwortung des Architekten oder Tragwerksplaners fallen, kann nicht der Bauunternehmer dafür in Haftung genommen werden. Sofern keine Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit einer Planung vorliegen, darf er sich grundsätzlich auf die Richtigkeit der ihm übergebenen Planungen verlassen, so das Oberlandesgericht Braunschweig.

Der Fall: Nachbarhaus beschädigt

Bei den Gründungsarbeiten für einen Neubau wird das Nachbarhaus beschädigt. Der Besitzer verlangt daraufhin vom Bauherrn und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch einen Schadenersatz von 50.000 Euro, den die Versicherung des Bauherrn zahlt. Dennoch erhält der Unternehmer im Berufungsverfahren Recht: Der Nachbar muss die Prozesskosten tragen, weil seine Verteidigung voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre.

Der Beschluss

Denn, so das Oberlandesgericht Braunschweig, ein ausführendes Unternehmen dürfe sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die ihm übergebenen Pläne richtig sind und müsse nicht vor Arbeitsbeginn die gesamte Planung noch einmal überprüfen. So liegt beispielsweise die Untersuchung des Baugrunds und die Durchführung der damit einhergehenden statischen Berechnungen grundsätzlich nicht in den Verantwortungsbereich des Bauunternehmers, sondern des Architekten oder Statikers (Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 03.02.2021, Az. 8 U 67/20).

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