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Vergaberecht - Öffentliche Aufträge nach VgV: Bundesrat will Schwellenwerte erhöhen

Nach dem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland scheint die Streichung nicht mehr zu verhindern zu sein: Die nach Leistungsbildern getrennte Ausschreibung von Planungsleistungen ist Geschichte. Immerhin setzt sich der Bundesrat dafür ein, den Ausschreibungs-Schwellenwert deutlich zu erhöhen.

Der Fall: EU-Kommission gegen Deutschland

Streitfall öffentliche Auftragsvergabe: Seit dem Jahr 2019 waren sich EU-Kommission und Deutschland uneins über die deutsche Sonderregelung in der VgV. So sah §3 Abs. 7 S. 2 VgV vor, dass bei Planungsleistungen nur Auftragswerte für die Lose über gleichartige Leistungen zusammengerechnet werden müssen. Die EU hingegen befindet, dass bei Bauvorhaben der geschätzte Wert aller Lose für die Dienstleistungserbringung addiert werden muss. Die Folge: So wäre der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung schnell überschritten.

Die Folgen

Deutschland wird diese Entscheidung akzeptieren und § 3 Abs. 7 S. 2 VgV streichen. Jedoch: Mit einem aktuellen Entschließungsantrag will der Bundesrat die praktischen Auswirkungen abmildern – per deutlicher Erhöhung des Schwellenwerts. Dabei ist die Entschließung nicht rechtlich verbindlich, sondern nur ein politisches Signal in Richtung Bundestag (Bundesrats-Drucksache 602/22, Beschluss vom 10.02.2023).

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Svetlana Klamm

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