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Straßenverkehr - Unterwegs mit Knopf im Ohr: Worauf beim Radfahren mit Kopfhörern zu achten ist

Musik, Podcast oder Telefongespräch: Wer sich als Fahrradfahrer mit Kopfhörern im Straßenverkehr bewegt, muss auf die entsprechende Lautstärke achten – und das Smartphone während der Fahrt zu bedienen, ist ein absolutes No-Go.

Die Situation

Beim Zweiradfahren dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer Kopfhörer tragen und die entsprechenden Funktionen ihres Smartphones vom Gespräch bis zum Abspielen von Audiodateien nutzen. Jedoch schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass weder Gehör noch Sicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine volle Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen muss permanent gewährleistet sein. In puncto Lautstärke heißt das: Wer Hupen, Klingeln, Rufe von anderen Verkehrsbeteiligten oder sogar Martinshörner nicht wahrnimmt, hört zu laut. Hier kann es Verwarngelder geben – und bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlöschen.

Absolut verboten

Was in gar keinem Fall erlaubt ist, ist eine Bedienung des Smartphones beim Fahren. Ähnlich wie beim Autofahren, dürfen Geräte ausschließlich dann bedient werden, wenn das Fahrrad steht. Während des Fahrens kurz eine Nachricht beantworten, einen neuen Musiktitel auswählen oder jemanden anrufen? Das kann laut neuem Bußgeldkatalog 55 Euro kosten!

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Susanne Quint

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-68
Fax: +49 211 4 93 65-168
Email: susanne.quint[at]aia.de

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