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Rechtsprechung - (K)eine runde Sache

Ein Gutachter stellte fest, dass der notwendige Fahrradius für Standard-PKW nicht ausreichend war. Bei der nachträglichen Übertragung der  theoretisch erforderlichen Fahrbahngasse in die Planunterlagen zeigten sich an mehreren Stellen Überschneidungen mit den Wänden des Gebäudes.

 

Wie konnte die Versicherung helfen?
Der Versicherungsnehmer wandte zunächst ein, die fehlerhafte Ausführung habe dem Statiker und auch dem ausführenden Unternehmer auffallen müssen. Mit diesen Argumenten konnte er jedoch nicht durchdringen, da er gleichwohl mit seiner  fehlerhaften Planung der Verursacher des Schadens blieb. Auch sein Hinweis, es habe ja nicht ausreichend Platz zur Verfügung gestanden, war unbeachtlich. In diesem Fall wäre es Aufgabe des Architekten gewesen, den Bauherrn eindringlich auf die Problematik hinzuweisen und nach alternativen Lösungen zu suchen. Die Erwerber drohten schließlich mit der Rückabwicklung der Kaufverträge und es war ein erheblicher Schaden zu befürchten.

Die Versicherung konnte schließlich in Verhandlungen mit den Eigentümern erreichen, dass zwei von Ihnen gegen eine Abfindung sowie die Errichtung eines Stellplatzes außen vor dem Gebäude auf ihren Tiefgaragenstellplatz verzichteten. Damit war der Weg frei für den Abbruch einer Wand in der Tiefgarage und die Abfangung mit einer zusätzlichen Stütze, um so die erforderliche Fahrbahngassenbreite zu erreichen. Damit konnte die Tiefgaragenzufahrt von den übrigen Tiefgaragennutzern problemlos befahren und die verbliebenen Tiefgaragenstellplätze genutzt werden.

 

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