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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) - Vorabinformation

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) - Vorabinformation

Mit der Rechtsform der PartGmbB hat der Gesetzgeber im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) für Angehörige der Freien Berufe eine Gesellschaftsform geschaffen, bei der die Haftung für berufliche Fehler auf die Haftung der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Konnte die persönliche Haftung in der Vergangenheit bei der Partnerschaftsgesellschaft bereits auf den handelnden Partner beschränkt werden, so entfällt mit der PartGmbB die persönliche Haftung der Partner vollständig.

Um den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen zu erlangen, ist der Abschluss einer zu diesem Zweck durch Gesetz vorgegebenen Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. An dieser gesetzlichen Vorgabe fehlte es bislang für die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure. Als erstes Bundesland hat nun Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Voraussetzung für die Gründung einer PartGmbB für Architekten geschaffen. Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern hat dafür eine Änderung der Berufs- und Hauptsatzung beschlossen, die vom zuständigen Ministerium genehmigt wurde. Mit Veröffentlichung in Heft 1 / 2014 der Landesausgabe des DAB ist die Regelung inzwischen auch in Kraft getreten. Die konkrete Regelung findet sich in § 4 Abs. 3 der Berufs- und Hauptsatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern. Danach muss die Mindestdeckungssumme für jeden Versicherungsfall für Personenschäden 1.500.000 € und für Sach- und Vermögensschäden 250.000 € betragen. Die Jahreshöchstleistung muss sich mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssummen belaufen.

Selbstverständlich sind wir gerne bereit, Ihnen für den Abschluss einer solchen Berufshaftpflichtversicherung ein attraktives Angebot zu unterbreiten.

Wir gehen davon aus, dass entsprechende gesetzliche Regelungen auch in den anderen Bundesländern noch im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Darüber werden wir selbstverständlich umgehend informieren.

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