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Kein Stillstand trotz Pandemie

Digitale Baugerichtstage 2021

Die AIA AG hat auch in der Pandemie das Ohr stets am Puls der Zeit und verfolgt aufmerksam die prägenden Entwicklungen, die sich auf die Tätigkeit der Architekten und Ingenieure auswirken. Man sollte meinen, im Zeitalter der Pandemie passiere nicht viel. Lockdown und Kontaktbeschränkungen erwecken eher den Eindruck von Stillstand. Aber dem ist nicht so, wie der digitale Baugerichtstag am 21.5./22.5.2021 eindrucksvoll bewiesen hat.

Baugerichtstag klingt auf den ersten Blick wie eine Gerichtsverhandlung. Aber das ist es nicht. Es ist ein Treffen von Baurechtsexperten, die sich mit den Inhalten von Gesetzesänderungen intensiv auseinandersetzt und Vorschläge für Gesetzesformulierungen erarbeitet. Das Besondere an dem Baugerichtstag ist, dass sich hier die unterschiedlichsten Interessensgruppen zusammenfinden und ausschließlich auf sachlich fundamentierter Ebene Argumente austauschen. Neben zahlreichen Professoren und Baurechtsanwälten waren auch Vertreter aus dem Kreis der Architekten, Ingenieure und Sachverständigen, Versicherungen, Bauunternehmen, Richter bis hin zu BGH-Richtern und Dezernenten aus dem Bundesjustizministerium vertreten.

Der Baugerichtstag besteht aus verschiedenen Arbeitskreisen, wobei aufgrund der Pandemie lediglich 3 Arbeitskreise getagt haben. An den 3 Arbeitskreisen haben Rechtsanwälte aus der Schadenabteilung der EUROMAF, einer Tochtergesellschaft der AIA AG, aktiv teilgenommen. Die Einflussnahme erstreckte sich einerseits auf die Erarbeitung von Gesetzesformulierungen und andererseits - über Diskussionen und Abstimmungsverfahren - darauf, ob diese Vorschriften sinnvolle Lösungen aktuell bestehender Konflikte am Bau bieten können. Das Ergebnis aus den Arbeitskreisen wird sodann als Empfehlung an die gesetzgebenden Organe weitergeleitet.

Der erste Arbeitskreis hat sich mit dem Bauverzug beschäftigt und Regelungen für die Lösung daraus resultierender Ansprüche formuliert. Das Thema Bauverzug ist nach wie vor ein aktuelles und brisantes Thema, was nicht zuletzt Lieferengpässe von Baumaterialien in der Pandemie gezeigt haben.

Ein weiterer Arbeitskreis hat sich mit der Reform der HOAI 2021 beschäftigt, die unbestritten in aller Eile verabschiedet wurde, um den vom EuGH gekippten Mindestsatz aus dem Gesetz zu entfernen und durch eine EuGH-konforme Regelung zu ersetzen. Nicht angepackt wurde die dringend notwendige Aktualisierung der Leistungsbilder. Dieses Anliegen hat der Arbeitskreis nachgeholt und diverse Vorschläge erarbeitet.

Der dritte Arbeitskreis hat sich mit den Abnahmeregelungen des Gemeinschaftseigentums im Bauträgerrecht sowie damit beschäftigt, wie gesichert werden kann, dass der Eigentümergemeinschaft später alle wichtigen Unterlagen für die Wartung, Instandhaltung und Erweiterung/Sanierung zur Verfügung stehen.

Für weitere Informationen empfehlen wir die Website des Baugerichtstages unter hier.

 

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