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ibr News - Architekten und Ingenieure #03/2014

Mauerwerkssanierung: Architekt muss Details planen! 
Beauftragt der Auftraggeber einen Fachplaner mit der Ermittlung des Feuchte- und Salzhaushalts in einem Fassadenmauerwerk und der Erarbeitung eines Sanierungskonzepts, muss der Fachplaner lediglich einen Sanierungsentwurf und keine Sanierungsdetailplanung erstellen. Der Architekt, der sämtliche Architektenleistungen für die Sanierung der Fassade eines Altbaus zu erbringen hat, muss sich bereits bei der Entwurfsplanung mit dem Sanierungskonzept des Fachplaners befassen und die endgültige Planung als Ausführungsplanung vornehmen. Dies hat das OLG Celle mit Urteil vom 29.01.2014 entschieden.
  
OLG Celle, Urteil vom 29.01.2014 - 7 U 159/12

Steuerhinterziehung führt zur Unzuverlässigkeit! 
Dass ein Bauingenieur rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt ist, darf nach dem VG Braunschweig bei der für die Prüfung der Streichung aus den Entwurfsverfasser- und Tragwerksplanerlisten maßgeblichen Zuverlässigkeit so lange berücksichtigt werden, wie im Bundeszentralregister keine Tilgung erfolgt ist. 

VG Braunschweig, Urteil vom 29.01.2014 - 1 A 224/13Werkstatt-Beitrag

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