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ibr News - Architekten & Ingenieure #09/2014

Straßenbaumaßnahme erfordert Untersuchung der Boden- und Wasserverhälnisse! 

Im Rahmen der Grundlagenermittlung, spätestens aber bei der Vorplanung hat der beauftragte Ingenieur grundsätzlich eine sorgfältige Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse anzustellen. Für den Straßenbau konkretisiert sich diese Pflicht unter anderem auch darauf, die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Unterbaus untersuchen zu lassen.

OLG Celle, Urteil vom 23.02.2012 - 16 U 4/10
BGH, 20.03.2014 - VII ZR 80/12 (NZB zurückgewiesen) 

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