Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • Auftragsrecht - Zu billig? Auftraggeber müssen Auskömmlichkeit prüfen

Auftragsrecht - Zu billig? Auftraggeber müssen Auskömmlichkeit prüfen

Gibt im Rahmen einer Auftragsvergabe ein Bieter ein signifikant unter dem Wettbewerb liegendes Angebot ab, darf sich der Auftraggeber nicht auf die vom Mindestbieter behauptete Auskömmlichkeit verlassen – er muss selbst nachprüfen. So entschied die Vergabekammer Bund.

Der Fall: Im Vergleich sehr günstiges Angebot

Ein Auslober erhielt bei der Ausschreibung von BIM-Managementleistungen verschiedene Angebote interessierter Firmen. Eines davon lag deutlich unter denen der Wettbewerber. Eine verkündete Vergabe an dieses Unternehmen wurde von einem der anderen Bieter gerügt. Daraufhin erfragte der Auslober die Grundlagen der Kalkulation beim Mindestbieter und befand diese aufgrund der hohen Spezialisierung und großer Erfahrung des Unternehmens für plausibel. Doch eine erneute Rüge nebst Nachprüfungsantrag folgte.

Das Urteil

Die Vergabekammer Bund wies im Folgenden den Auftraggeber darauf hin, dass er sich nicht nur auf eine entsprechende Erklärung des Mindestbieters verlassen dürfe, er müsse den angebotenen Preis entsprechend selbst aufklären. Diese Prüfung der Kalkulation holte der Auftraggeber dann nach und kam weiterhin zur Ansicht, dass die Preise auskömmlich seien. Daraufhin zog der unterlegene Bieter seinen Nachprüfungsantrag zurück (Vergabekammer Bund, Beschluss vom 08.02.2021, Az. VK B 2-17/20).

Im Streitfall gut abgesichert! Wussten Sie bereits, dass unser Firmenrechtschutz unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten bietet und Ihre Firma im Rechtsschutzfall mit einer hohen Deckungssumme absichert?

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Svetlana Klamm

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-33
Fax: +49 211 4 93 65-133
Email: svetlana.klamm[at]aia.de

Zurück zur Übersicht