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AIA Service - Außergerichtliche Streitbeilegung Architekt haftet für überhöhte Angebotspreise

 

Ein Architekt haftet auf Schadensersatz, wenn er sich nach einer Ausschreibung bei Auftragsvergabe für das Angebot eines Unternehmens entscheidet, das den realen Wert der Arbeiten nach ortsüblichen Preisen um 35 Prozent überschreitet.

Der Fall:

Ein Bauherr und sein mit der Ausschreibung beauftragter Architekt verhandelten mit dem zweitgünstigen Anbieter. Dieser modifizierte sein Angebot daraufhin auf einen Pauschalpreis von rund 190.000 Euro. Laut eines später erstellten Sachverständigengutachtens waren die für den Pauschalpreis erbrachten Leistungen aber lediglich rund 135.000 Euro wert. Die daraus resultierende Differenz wollte der Bauherr von dem Architekten ersetzt bekommen.

Das Urteil:

Das OLG Schleswig gab dem Bauherrn Recht (Urteil vom 25.04.2008, Az.: 1 U 77/07), da ein bei Auftragsvergabe eingeschalteter Architekt auch bei privaten Auftraggebern zu einer eingehenden Prüfung und Wertung der Angebote – auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit – verpflichtet sei. Hätte der Architekt das modifizierte Angebot überprüft, hätte er eine Überhöhung der Mengen und Maße feststellen können. Der Architekt haftete unter Berücksichtigung eines Risikozuschlags mit 40.000 Euro.

Unser Service:

Architekten und Ingenieure unterliegen enormen Haftungsrisiken. Nicht selten endet ein Streit vor Gericht und bis zum Urteil, das von einer zuweilen fachlich überforderten Justiz gesprochen wird, können Jahre vergehen. Daher machen eine Streitvermeidung und außergerichtliche Streitbeilegung hinsichtlich der Produktivität und Wirtschaftlichkeit viel mehr Sinn. Dafür gibt es diverse Verfahren, die wir in Kooperation mit Leupertz Baukonfliktmanagement anbieten. Als langjähriger, ehemaliger Richter in Bausachen hat Prof. Stefan Leupertz eine unvergleichliche Expertise. Wir beraten Sie in Zusammenarbeit mit Prof. Leupertz gerne bei der Auswahl und Ausgestaltung des passenden Verfahrens.

Zur Webpräsenz von Herrn Leupertz

In einem früheren Newsletter berichteten wir ausführlich über die Expertise von Prof. Stefan Leupertz.

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