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Rechtsprechung - Bauen im Bestand: Schadstofferkundung zwingend erforderlich

Mit dem neuen BGB sind Architekten noch stärker als früher in der Pflicht, wenn es um Schadstoffe in Altbauten geht. Nach dem neuen § 650 p Abs. 1 BGB muss bei Schadstoffanalyse und entsprechender Beratung kompromisslos vorgegangen werden. 

Die Lage: Eindeutige Verpflichtung

Wer heute mit einem Bauprojekt im Bestand beauftragt wird, muss auf eine Schadstofferkundung hinwirken. Hier lassen die „vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen“ in § 650 p Abs. 1 BGB keinen Zweifel. Schließlich schafft erst die fachgerechte Erkundung der Altbausubstanz die Voraussetzung für eine Vorplanung mit Kostenschätzung und muss daher zu Beginn der Objektplanung beauftragt werden.

Der Bauherr: Ebenfalls verantwortlich

Doch auch die Auftraggeber sind verantwortlich. Weigern sie sich, eine professionelle Erkundung und Beseitigung von Schadstoffen zu beauftragen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht nach § 642 BGB. Bei standhafter Weigerung des Bauherrn sollten Planer einen Rechtsbeistand hinzuziehen, um Schadenersatzforderungen vorzubeugen. 

Der Ablauf: Eigene Verträge entwickeln

Leistungen für Schadstofferkundung und Entsorgung sind heute eine eigene Planungsdisziplin, die nicht in der HOAI geregelt ist. Daher sollten eigene Verträge aufgesetzt werden, die idealerweise sowohl die Erstbegutachtung als auch eine baubegleitende Beratung umfassen. Außerdem gilt es, auch baubegleitende Untersuchungen nie aus dem Blick zu verlieren – sowohl was die Bauüberwachung betrifft, als auch bei der Beratung des Bauherrn.  

Die Multi-Risk Bauversicherung der AIA AG schützt den Bauherrn, den Architekten/Ingenieur und alle ausführenden Unternehmen. Im Vordergrund steht eine ausgewogene Verteilung der Haftungsrisiken und Entlastung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Jacqueline Dörscheln

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-66
Fax: +49 211 4 93 65-166
Email: jacqueline.doerscheln[at]aia.de

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