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Verkehr - Geblendet durch parkendes Auto? Ist keine Ausrede für einen Auffahrunfall!

Auch wenn ein Fahrer durch das eingeschaltete Abblendlicht eines geparkten Fahrzeugs geblendet wird, ist er für seine sichere Fahrt selbst verantwortlich. Bei einem Auffahrunfall ist er selber schuld, so das AG Dortmund.

Der Fall: Geblendet durch geparktes Auto

Vor einer Dortmunder Kreuzung stand – schon von weitem erkennbar – auf der rechten Fahrbahnseite ein parkendes Fahrzeug, dessen Abblendlicht noch eingeschaltet war. Ein auf die Kreuzung zufahrender Verkehrsteilnehmer wurde dadurch geblendet und bemerkte nicht das vor ihm an der Kreuzung stehende Fahrzeug. Es kam zu einem Auffahrunfall – und der Auffahrende erhielt einen Bußgeldbescheid. Dagegen legte er Einspruch ein.

Das Urteil

Das Dortmunder AG sah hier keinen Grund, den Bescheid zurückzunehmen. So entschuldige die Blendung durch das geparkte Auto den Betroffenen nicht vom Fahrlässigkeitsvorwurf. Ein Autofahrer müsse seine Fahrweise stets den Bedingungen anpassen, notfalls sogar anhalten. Auf keinen Fall jedoch dürfe er ohne Sicht weiterfahren, dies sei ein Verstoß gegen die allgemeine Rücksichtnahmepflicht (AG Dortmund, Urteil vom 28.02.2017, 729 OWi - 250 Js 147/17). 

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