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Ratgeber - Versicherungen für Bauherren: Optimal geschützt ab dem ersten Spatenstich

Viele träumen den Traum vom Eigenheim. Doch mit dem Bauvorhaben kommt auch die Verantwortung – nicht nur für Planer, sondern auch für Bauherren. Bei jedem Neubau, Umbau oder Anbau kann es zu Schäden am eigenen oder fremden Grundstück kommen. Noch ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht verpflichtend in Deutschland. Wer jedoch großen Ärger vermeiden und nicht zur Kasse gebeten werden möchte, denkt trotzdem an den richtigen Versicherungsschutz. Beraten Sie Ihren Auftraggeber deswegen frühzeitig zu eventuellen Risiken und der optimalen Absicherung der Baustelle. So wird das Traumhaus nicht zum Albtraum!

Der Fall

Ein Grundstückseigentümer lässt Dacharbeiten am eigenen Gebäude durchführen. Die vom beauftragten Handwerker ausgeführten Heißklebearbeiten verursachen dabei ein Glutnest unter den Dachbahnen, welches in Folge ein Feuer am Nachbargebäude entfacht und dieses niederbrennt. Die Versicherung des Nachbarn fordert Ausgleichszahlungen in Höhe von fast 100.000 Euro. 

Das Urteil

Der Anspruch auf Ausgleich wurde von den Richtern des BGH nach § 906 BGB bestätigt. Zwar haftet auch der beauftragte Dachdecker – da dieser jedoch in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hatte, musste der Schadensausgleich über den Hausbesitzer als Auftraggeber des Dachdeckers erfolgen (BGH, Urteil vom 09.02.2018, Az.: V ZR 311/16). 

AIA-Tipp

Auch nach Fertigstellung hört die Verantwortung nicht auf. Deswegen sollten Bauherren nicht nur gegen Schäden auf der Baustelle abgesichert sein, sondern außerdem frühzeitig die Absicherung des neuen Eigenheimes gegen etwaige Risiken bedenken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung oder Wohngebäude- / Gebäudeversicherung der AIA sind Sie auf der sicheren Seite. Wir beraten Sie gerne!

Bei einem Bauvorhaben trägt der Bauherr das finanzielle Risiko - von der Errichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objektes. Die Bauleistungsversicherung der AIA schützt Sie vor finanziellen Schäden, entstanden z. Bsp. durch Konstruktions-, Material-, und Berechnungsfehler.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Agnieszka Nabben

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-69
Fax: +49 211 4 93 65-123
Email: agnieszka.nabben[at]aia.de

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