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Versicherung - Unfall im Home-Office: Was ist gesetzlich versichert, was nicht?

Pandemie-bedingt ist das Home-Office vom Nischenmodell zum neuen Trend geworden. Angesichts Zigtausender neuer Heim-Arbeiter sollte dazu eine essenzielle Frage beantwortet werden: Wie sieht es eigentlich mit der gesetzlichen Unfallversicherung aus? Hierzu gibt es bereits verschiedene Urteile. 

Eindeutig versichert: Sturz mit Arbeitsbezug 

Wer mit seinem Laptop auf dem Weg ins Kellerbüro ist, um diesen dort anzuschließen und einen beruflichen Call durchzuführen, und sich dann bei einem Sturz auf der Treppe verletzt, ist versichert. Der Weg zum Arbeitszimmer hatte hier einen eindeutigen Arbeitsbezug (BSG, Urteil vom 27.11.2018, Az. B 2 U 28/17 R).

Leider nicht versichert: Wege mit Privatbezug 

Anders sieht es bei Stürzen auf Wegen zu persönlichen Verrichtungen aus. So haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich auf dem Weg zur oder von der Toilette verletzen, keinen Versicherungsschutz (SG München, Urteil vom 04.07.2019, Az. S 40 U 227/18). Gleiches gilt, wenn ein Unfall auf dem Weg in die Küche geschieht, wo man sich etwas zu trinken oder zu essen holen möchte. Auch diese Tätigkeit gilt nicht als betriebsbedingt und ist somit nicht versichert (BSG, Urteil vom 05.07.2016, Az. B 2 U 5/15 R9).

Eine Beeinträchtigung Ihres privaten Wohls ist, wenn auch unverschuldet, schnell passiert. Unser Persönlicher Versicherungsschutz bietet die optimale Vorsorge. Dazu zählen beispielsweise die private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeits-, Kranken(zusatz)- und die Unfallversicherung.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Jacqueline Dörscheln

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-66
Fax: +49 211 4 93 65-166
Email: jacqueline.doerscheln[at]aia.de

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