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Steuern - Lohnt sich, zu wissen: Wie Bauherren von der neuen steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen profitieren

Mit dem Ziel des Klimaschutzes hat der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz geändert. Die neuen steuerlichen Möglichkeiten sollten auch Architekten kennen, um die Bauherren entsprechend zu beraten.

Der neue Paragraph 35c

Um das Klimaschutzprogramm 2030 auch im Steuerrecht umzusetzen, wurde unter anderem das Steuerrecht ergänzt. So fördert der neue §35c im Einkommensteuergesetz die energetische Sanierung von selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Steuerabzug für die nötigen Aufwendungen.   

Was wird gefördert?

Förderfähig sind dabei verschiedene Maßnahmen, darunter etwa die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Ebenfalls werden die Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen oder die Erneuerung der Heizungsanlage unterstützt, wie auch der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. 

Wie viel kann gespart werden?

Basierend auf den erhaltenen Rechnungen können die Bauherren über drei Jahre einen Steuerabzug erhalten. Im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen sowie im Folgejahr beträgt der Abzug jeweils 7% der Aufwendungen, oder maximal 14.000 Euro pro Jahr. Im dritten Jahr sind es 6% der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro. Eine zweite Bemessungsgrundlage sind die Architektenhonorare, hier können 50% der Aufwendungen abgezogen werden. Die maximale Summe über beide Bemessungsgrundlagen hinweg beträgt pro Objekt höchstens 40.000 Euro, solange der Bauherr dafür mindestens 200.000 Euro investiert hat.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Gefördert werden energetische Maßnahmen an Eigenheimen von deutschen Bürgern in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, die älter als zehn Jahre sind und zum Zeitpunkt der Sanierung vom Bauherrn ausschließlich selbst bewohnt werden. Außerdem müssen die Maßnahmen bestimmte Standards erfüllen. 

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Susanne Quint

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
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