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Honorar - Wer koordiniert wen - gerade bei übergreifenden Leistungen?

Zufahrtsstraßen, Stellplätze, Freianlagen: Muss ein Architekt auch die dafür zuständigen Objektplaner koordinieren? Und wie kann diese leistungsbildübergreifende Objektplanungskoordination abgerechnet werden? 

Die grundsätzliche Frage

Ein Beispiel: Ein Landratsamt soll umgebaut und erweitert werden. In diesem Zusammenhang müssen auch Zufahrtsstraßen, Stellplätze und Freianlagen errichtet oder umgebaut werden. Hierfür sind verschiedene Koordinationsleistungen nötig, die leistungsbildübergreifend sind – etwa Terminkoordination bei Freianlagen, Baustelleneinrichtung und Verkehrsanlagen, oder bei der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie entsprechenden Gesamtkostenzusammenfassungen. Aus diesem Aufwand resultiert eine grundsätzliche Frage: Ist es dem Architekten überhaupt zuzumuten, diese Leistungen (im Rahmen der Grundleistungen) zu erbringen? Die Antwort ist eindeutig: Nein. Solche Koordinationsleistungen gelten nur innerhalb des betreffenden Objekts. 

Wer übernimmt den Job?

Sind verschiedene Leistungsbilder involviert, wird in vielen Fällen der Objektplaner mit dem größten Leistungsumfang „ausgewählt“. Das bedeutet aber nicht, dass er diesen ergänzenden Auftrag auch annehmen muss. Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Bauherr die Notwendigkeit eines solchen Koordinators auch versteht. Verschließt er sich dieser Beauftragung, muss er davon ausgehen, dass alle beteiligten Objektplaner für sich eigene Koordinations- und Integrationsleistungen erbringen, es aber keine zusammenfassende Koordination von Terminen, Kosten und Organisation gibt. Gerade wenn er später Ansprüche wegen Terminverzögerungen oder Kostenerhöhungen geltend macht, wird ein solcher „sparsamer“ Bauherr vor Gericht meist scheitern.

Wie kalkulieren?

Derzeit gibt es noch keine Honorarempfehlung für die leistungsbildübergreifende technische Koordination. Am schlüssigsten scheint es, hier mit Zeitaufwand und Stundensatz zu arbeiten. Ratsam ist es dabei, den geschätzten Aufwand nach LPH zu differenzieren, um die Kalkulation zu objektivieren. 

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Janine Destabele

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-43
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Email: janine.destabele[at]aia.de

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