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Praxis - Vorsicht! Die Planung von nicht hinterlüfteten Dächern birgt zahlreiche Risiken und Fallstricke für Architekten

Kommt es nach der Planung und Realisierung eines nicht hinterlüfteten Daches zu Feuchteschäden, haftet schnell der Architekt – gelten hier doch besondere Planungs- und Überwachungspflichten. Daran lässt das LG Würzburg keine Zweifel. 

Der Fall: Schimmelbefall einer Dachkonstruktion

Ein mit den Lph 5 bis 9 beauftragter Architekt hatte für ein Seniorenheim eine nicht hinterlüftete Dachkonstruktion geplant. Ein Zusammenspiel verschiedener Umstände, darunter eine erhöhte Restfeuchte des Holzes von über 12 %, eine Durchdringung der Dampfsperre während Trockenbauarbeiten im Dachgeschoss sowie unsauber ausgeführte Anschlüsse, führte zu einem massiven Schimmelbefall. Der Bauherr verklagte den Architekten auf Schadensersatz in Höhe der Sanierungskosten. Mit Erfolg. 

Das Urteil

Die Richter des Landgerichts Würzburg stellten bereits einen Planungsfehler fest, da es sich bei der Planung einer nicht hinterlüfteten Dachkonstruktion um eine besonders schadensträchtige und risikoreiche Konstruktion handelt. So müsse der Planer mit grundsätzlich höherem Detaillierungsgrad arbeiten. Zudem hätte bei der Ausschreibung etwa eine besondere Anforderung an die Holzfeuchte gestellt werden müssen. Dieser Fehler sei mitursächlich für die Durchfeuchtungsschäden. Gleichzeitig gelte – so das LG – auch die Pflicht zu einer besonders intensiven Überwachungstätigkeit bei solch kritischen Baumaßnahmen. Allein durch den Anscheinsbeweis eines Ausführungsfehlers könne in vorliegendem Fall auch auf einen Aufsichtsfehler geschlossen werden (LG Würzburg, Urteil vom 04.05.2018, Az. 64 O 2504/14).

Nicht hinterlüftete Dachkonstruktionen werden von Gerichten und Sachverständigen sehr kritisch bewertet. In der Praxis führen diese Konstruktionen zu häufigen und hohen Schadenfällen, weil die hohen Anforderungen an die Planung und eine fehlerfreie gewerkeübergreifende Ausführung nicht erfüllt werden. Wir empfehlen Ihnen bei Ihren planerischen Überlegungen stets den sicheren Dachkonstruktionen den Vorrang zu gewähren und sehr sorgfältig zu prüfen, ob eine sichere Dachkonstruktion statt der nicht hinterlüfteten realisierbar ist.

Die Multi-Risk Bauversicherung schützt den Bauherrn, den Architekten/Ingenieur und alle ausführenden Unternehmen. Im Vordergrund steht eine ausgewogene Verteilung der Haftungsrisiken und Entlastung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]aia.de

Porträt: Diana Kürbitz
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