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Verkehr - Vollbremsung als pädagogische Maßnahme? Gilt als nicht hinnehmbare Selbstjustiz!

Nach einem Streit mit einer anderen Verkehrsteilnehmerin bremste ein Fahrer abrupt ab und provozierte einen Auffahrunfall. Doch dessen Kosten musste er komplett selbst bezahlen. Das AG Solingen zeigt keinerlei Toleranz für Selbstjustiz.

Der Fall: Auffahrunfall nach Streit

Ein Autofahrer fühlte sich von der Fahrerin eines vor ihm fahrenden Fahrzeugs provoziert. Er überholte sie, stoppte an einer roten Ampel. Nachdem diese „Grün“ zeigte, fuhr er an und bremste dann unvermittelt stark ab, was einen Auffahrunfall verursachte. Die entstandenen Schäden wollte die Fahrerin ersetzt bekommen und ging vor Gericht.

Das Urteil

Der vorgebrachten Begründung des Unfallverursachers, er habe ein Klappern gehört, einen Getriebeschaden vermutet und darum gebremst, schenkte das AG Solingen keinerlei Glauben. Auch sei der Auffahrenden keine Nichteinhaltung von Mindestabständen vorzuwerfen, da diese beim Anfahren an Ampeln nicht gelten. Das Verhalten des Verursachers hingegen sei ein Akt von Selbstjustiz gewesen, der so im Straßenverkehr nicht zu tolerieren sei. Darum musste der Beklagte vollen Schadenersatz leisten (AG Solingen, Urteil vom 06.01.2017, Az. 13 C 427/15).

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