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Verkehr - Finger weg: Neue Regelungen für elektronische Geräte im Auto

Endlich ist die Straßenverkehrsordnung an den aktuellen Stand der Technik angepasst: Der § 23 StVO ist nun offen formuliert und umfasst damit auch Tablets, Notebooks oder andere digitale Geräte. Für alle gilt: Geräte dürfen nicht aufgenommen oder gehalten werden. 

Die neue Formulierung

Seit dem 19.10.2017 gilt die neue Fassung der StVO. In § 23 ist nun formuliert, dass elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation nur benutzt werden dürfen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und zur Nutzung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erforderlich ist. Sprachsteuerung oder Vorlesefunktionen sind erlaubt, jedoch ebenfalls nur, wenn dafür kein Gerät aufgenommen werden muss. 

Ausnahme: Motor aus

Lediglich bei vollständig ausgeschaltetem Motor dürfen Smartphone & Co zur Hand genommen werden. Achtung: Die Start-Stopp-Technologie an Ampeln oder das Ruhen eines elektrischen Antriebs sieht der Gesetzgeber ausdrücklich nicht als Ausschalten!

Die Geldbußen

Für das Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt gelten seitdem folgende Regelgeldbußen:

1. Beim Führen eines Fahrzeugs 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister, 

- mit Gefährdung 150 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte

- mit Sachbeschädigung 200 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte  

2. Beim Radfahren 55 Euro

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Agnieszka Nabben

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-69
Fax: +49 211 4 93 65-123
Email: agnieszka.nabben[at]aia.de

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