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Hinweis - Ein Bautagebuch ist Pflicht. Punkt.

Wer als Architekt oder Ingenieur Grundleistungen nach HOAI vereinbart hat, muss ein Bautagebuch führen. Als Urkunde kann dieses auch als Beweismittel herangezogen werden – etwa um den Planer von Forderungen zu entlasten – oder im Gegenteil. Das OLG Düsseldorf und der BGH lassen keinen Zweifel.

Der Fall: Schadenersatz nach Bauverzögerungen

Eine Gemeinde hatte für den Neubau eines Betriebshofs einen Planer hinzugezogen, der unter anderem auch mit der Lph 8 beauftragt war. Im Rahmen des ohnehin schwierig abgelaufenen Projekts war es zu einer um über sechs Monate verspäteten Fertigstellung gekommen. Wodurch diese Verzögerung begründet war und ob der Architekt seine Koordinierungspflichten verletzt hatte, konnte dieser nicht nachweisen – er hatte kein Bautagebuch geführt.   

Das Urteil

Am OLG Düsseldorf sah man darin ein schweres Versäumnis des Planers. Er hätte ein Bautagebuch führen müssen, um jegliche Störung des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit anderen Baubeteiligten dokumentieren zu können und gegebenenfalls sich selbst von Vorwürfen mangelnder Koordinierung beweiskräftig zu entlasten. (BGH, Beschluss vom 14.12.2017, Az. VII ZR 226/15).

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Agnieszka Nabben

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-69
Fax: +49 211 4 93 65-123
Email: agnieszka.nabben[at]aia.de

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