Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • Verkehr - Gemeinde haftet für schlecht sichtbare Poller

Verkehr - Gemeinde haftet für schlecht sichtbare Poller

Ein 40 Zentimeter hoher Betonpoller ist als Durchfahrtsperre nicht geeignet. Die aufstellende Gemeinde musste einem damit kollidierten Autofahrer Schadenersatz leisten. So befanden die Richter des OLG Braunschweig.

Der Fall: In Poller hineingefahren  

Die Verwaltung einer Gemeinde hatte als Durchfahrtsperre für eine Sackgasse drei 40 Zentimeter hohe Betonpoller aufgestellt, von denen nur die beiden äußeren mit Reflektoren versehen waren. In den mittleren Poller fuhr ein Autofahrer hinein. Den entstandenen Schaden wollte der Fahrer ersetzt bekommen. Er argumentierte, dass der Poller nicht zu sehen gewesen sei.

Das Urteil

Erst das Landgericht und später auch das OLG Braunschweig gaben dem Kläger überwiegend Recht. Die Kombination aus geringer Höhe und fehlender Markierung hätte gerade aus Perspektive eines Fahrzeugführers zu einer schweren Erkennbarkeit geführt, was ein Gutachten belegte. Damit musste die Gemeinde dem Fahrer 75 % des Schadens erstatten (OLG Braunschweig, Urteil vom 10.12.2018, Az. 11 U 54/18).

Auf dem Weg zur Baustelle kommt es zu einem Unfall? Die KFZ-Versicherung der AIA AG kann, Ihren individuellen Wünschen entsprechend, inklusive Kasko-, Insassenunfall-, Schutzbrief- und Rechtsschutzleistungen abgeschlossen werden.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Jacqueline Dörscheln

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-66
Fax: +49 211 4 93 65-166
Email: jacqueline.doerscheln[at]aia.de

Zurück zur Übersicht