Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure

AIA News Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

  • News
  • Haftung - Schadenersatz wegen „unwirtschaftlicher Planung“? Schwer zu beweisen!

Haftung - Schadenersatz wegen „unwirtschaftlicher Planung“? Schwer zu beweisen!

Der von einem Bauherrn geforderte Schadenersatz wegen zu hoher Baukosten durch unwirtschaftliche Planung oder Ausschreibung ist meist schwer durchsetzbar. Zwei aktuelle Urteile stellen das klar, etwa beim OLG München. 

Der Fall: Nur wenige Leistungen ausgeschrieben

Ein Bauherr hatte seinem Architekten vorgeworfen, dass dieser fast alle Gewerke nicht ausgeschrieben und dadurch 20%ige Mehrkosten verursacht habe. Laut Vertrag war der Architekt aber nicht zu einer Ausschreibung verpflichtet.

Das Urteil

Das OLG München schützte den Planer. So würde der Vorwurf lediglich auf einer allgemeinen Annahme basieren und sei somit nicht nachvollziehbar. Selbst wenn eine allgemeine Pflicht zur wirtschaftlichen Planung festgeschrieben sei, würde dies immer noch keine Ausschreibungspflicht zwangsläufig begründen. Ferner sei es kein Automatismus, dass eine Direktvergabe nach Angebotseinholung grundsätzlich unwirtschaftlich sein müsse. Diese Auffassung wurde später vom BGH bestätigt (BGH, Beschluss vom 23.09.2020, Az. VII ZR 252/18). Ein vergleichbares Urteil wurde kurz vorher auch in Flensburg gefällt (LG Flensburg, Urteil vom 10.07.2020, Az. 2 O 285/14).

Die Multi-Risk Bauversicherung der AIA AG schützt den Bauherrn, den Architekten/Ingenieur und alle ausführenden Unternehmen. Im Vordergrund steht eine ausgewogene Verteilung der Haftungsrisiken und Entlastung des Berufsstandes der Architekten und Ingenieure.

Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns:

Diana Kurbitz

AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 4 93 65-21
Fax: +49 211 4 93 65-121
Email: diana.kurbitz[at]aia.de

Zurück zur Übersicht